Versicherung für Globetrotter & Backpacker, Work & Travel, Freiwilligenarbeit, Sprachreise, Auslandsstudium und Auslandspraktikum
- Sondertarif -
Deine Vorteile auf einen Blick
- Umfassender Schutz vom 1. bis 36. Monat
- Sicherer Online-Abschluss
29,00 € pro Monat
ReisePolice GLOBETROTTER - Versicherung
Die Versicherung ReisePolice GLOBETROTTER eignet sich für junge Reisende bis zum 35. Lebensjahr, die längere Zeit das Ausland erkunden wollen oder als ausländischer Gast Deutschland besuchen. Du brauchst einen flexiblen, leistungsstarken und günstigen Versicherungsschutz? ReisePolice GLOBETROTTER bietet Dir all das.
Die Auslandsversicherung für Weltenbummler, Backpacker und Sprachreisende gilt für Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland bzw. Ländern der EU einschließlich den Ländern Lichtenstein, Norwegen, Schweiz und Island. Die Versicherung ist bis zu einer Gesamtreisedauer von drei Jahren buchbar und bietet individuellen Schutz für:- Studenten, Sprachschüler und Praktikanten
- Au-Pairs,
- Work and Travel, Working Holiday Reisende
- Doktoranden und Gastwissenschaftler
- Freiwilligenarbeit und Volunteer
- Globetrotter und Backpacker
- ReisePolice GLOBETROTTER Krankenversicherung
(Premium / First)
- ReisePolice GLOBETROTTER Versicherung mit Auslandskrankenversicherung (Premium/First), Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung
Buche Deine gewünschte Reiseversicherung schnell und unkompliziert direkt online. Im Anschluss an die Online-Buchung erhältst Du Deine persönliche deutsche und englische Vertragsbestätigung mit den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen per E-Mail.
Leistungen der ReisePolice im Detail
ReisePolice GLOBETROTTER - Krankenversicherung
Leistungen: Reisekrankenversicherung |
ReisePolice GLOBETROTTER
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Tarifvariante |
Premium |
First |
Selbstbeteiligung im Schadenfall | ohne Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten für: |
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Ambulante Behandlung im Ausland | 100 % |
100 % |
Ambulante Behandlung in Deutschland im Rahmen der GOÄ/GOZ | 100 % |
100 % |
- Erstattung für ärztliche Leistungen zum 2,3-fachen Satz | 100 % |
100 % |
- Erstattung für Laborleistungen (Nummer 437 sowie Abschnitt M) zum 1,15-fachen Satz | 100 % |
100 % |
- Erstattung für technische Leistungen (Abschnitte A, E und O) zum 1,8-fachen Satz | 100 % |
100 % |
Arznei- und Verbandmittel | 100 % |
100 % |
Behandlung wegen Schwangerschaft | nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten |
nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten |
Stationäre Behandlung im Ausland und unaufschiebbare Operationen | 100 % |
100 % |
Stationäre Behandlung in Deutschland | ||
- nur Regelleistungen (Mehrbettzimmer, keine privatärztliche Behandlung) | 100 % |
100 % |
Medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung | 100 % |
100 % |
Unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel pro Jahr | 250 EUR |
500 EUR |
Schmerzstillende Zahnbehandlungen; Zahnfüllungen in einfacher Ausführung pro Jahr | 500 EUR |
1.000 EUR |
Zahnersatz (sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz) bis 50 % pro Jahr; maximal | 500 EUR |
1.000 EUR |
Rehabilitationsmaßnahmen | 100 % |
100 % |
Ärztlich verordnete Heilmittel je Versicherungsjahr max. | 250 EUR |
500 EUR |
Kosten des medizinisch sinnvollen Rücktransports ins Heimatland | 100 % |
100 % |
Nachhaftung bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | ja | ja |
Ambulante und stationäre Erstbehandlung bei erstmalig akut auftretenden psychischen Erkrankungen je Versicherungsjahr max. | - | 1.000 EUR |
Krankenbesuch je Versicherungsjahr max. | 1.000 EUR | 2.500 EUR |
Kosten der Überführung max. | 100% |
100% |
Bestattungskosten vor Ort max. | bis zur Höhe der Überführungskosten |
bis zur Höhe der Überführungskosten |
Versicherungsschutz im Heimatland bei Reiseunterbrechung innerhalb eines Versicherungsjahres (mindestens 12 Monate Reisedauer) | 4 Wochen |
6 Wochen |
ReisePolice GLOBETROTTER - Haftpflichtversicherung
Leistungen: Reisehaftpflichtversicherung |
ReisePolice GLOBETROTTER
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Tarifvariante |
Premium |
First |
Selbstbeteiligung im Schadenfall | ohne Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
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Deckungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal | 3.000.000 EUR |
3.000.000 EUR |
Deckungssumme für Vermögensschäden | 50.000 EUR |
50.000 EUR |
Schäden am Haushalt der Gastfamilie (SB 10%; mind. 150 EUR) |
2.500 EUR |
2.500 EUR |
ReisePolice GLOBETROTTER - Unfallversicherung
Leistungen: Reiseunfallversicherung |
ReisePolice GLOBETROTTER
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Tarifvariante |
Premium |
First |
Selbstbeteiligung im Schadenfall | ohne Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt |
Versicherungsummen: |
||
Todesfall | 5.000 EUR |
5.000 EUR |
Invalidität (Grundsumme) | 30.000 EUR |
30.000 EUR |
Leistung bei Vollinvalidität (100 %) | 105.000 EUR |
105.000 EUR |
Progression (Invaliditätsstaffel) | 350 % |
350 % |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten | 5.000 EUR |
5.000 EUR |
Kosmetische Operationen |
5.000 EUR |
5.000 EUR |
Tarifinformationen:
Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation
Einfache Onlinebuchung
Heimaturlaub-Schutz
Flexible Zahlung
Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service
+49 931 2795 255
Günstige Beiträge für Weltentdecker: ReisePolice
Beitrag pro Monat: |
ReisePolice GLOBETROTTER Reise-Krankenversicherung
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Einzelperson |
Weltweit ohne USA/Kanada
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Weltweit mit USA/Kanada
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1. bis 12. Monat
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13. bis 36. Monat
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1. bis 12. Monat
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13. bis 36. Monat
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Premium |
29,00 EUR
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46,00 EUR
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46,00 EUR
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70,00 EUR
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First | 34,00 EUR |
55,00 EUR |
55,00 EUR |
78,00 EUR |
Beitrag pro Monat: |
ReisePolice GLOBETROTTER Zusatzversicherung (Reise-Haftpflicht + Reise-Unfall)
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Einzelperson |
Weltweit ohne USA/Kanada
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Weltweit mit USA/Kanada |
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1. bis 12. Monat
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13. bis 36. Monat |
1. bis 12. Monat |
13. bis 36. Monat |
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Premium |
7,00 EUR
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7,00 EUR |
7,00 EUR |
7,00 EUR |
First |
FAQ - Häufige Fragen & Antworten
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Wer kann die ReisePolice GLOBETROTTER abschließen?
Unser Tarif ReisePolice GLOBETROTTER bietet einen umfassenden Versicherungsschutz im Ausland für Reisende bis zum 35. Lebensjahr. Die Buchung ist für Deutsche im Ausland (Outgoing) sowie für ausländische Gäste in Deutschland + EU (Incoming) möglich.
Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:
- Sprachschüler
- Studenten
- Doktoranden
- Gastwissenschaftler
- Praktikanten
- Work & Traveller
- Reisende im Rahmen eines Freiwilligendienstes
- Volunteers
- Globetrotter & Backpacker
- Au-Pairs
Nicht versicherbar sind Personen, die zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bereits älter als 35 Jahre sind. Maßgeblich ist das Datum des 35. Geburtstages.
Welchen Geltungsbereich hat der Tarif?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit für Versicherungsfälle, die während der versicherten Reise auftreten.
Als versicherte Person mit Wohnsitz in Deutschland besteht der Versicherungsschutz für die Dauer der Reise im Ausland. Für Gäste aus dem Ausland gilt die Versicherung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sowie der EU einschließlich der Länder, Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island.
Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), nicht vor Grenzüberschreitung und nicht vor Ablauf von evtl. Wartezeiten. Wartezeiten rechnen ab Versicherungsbeginn bzw. bei Anschlussverträgen vom Beginn des Anschlussvertrages an.
Der Versicherungsschutz endet – in der Reisekrankenversicherung auch für schwebende Versicherungsfälle – nach Beendigung des Aufenthaltes mit der Rückkehr ins Heimatland, spätestens jedoch mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
Hinweis: Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist vor Antritt der Auslandsreise und vor Grenzüberschreitung zu stellen. Versicherungsbeginn muss der Tag der Ausreise von Deutschland sein, als Versicherungsende gilt der Tag der Ankunft in Deutschland. Der Versicherungsvertrag kann für jeweils volle Monate, höchstens für die Dauer von insgesamt 36 Monaten abgeschlossen werden. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet nach 12 Monaten. Alle folgenden Versicherungsjahre beginnen und enden zu diesem Zeitpunkt.
Bis wann ist der Vertragsabschluss möglich?
Die ReisePolice GLOBETROTTER kannst Du bis zum Antritt Deiner Auslandsreise bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in das jeweilige Reiseland online abschließen. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen nach Einreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich.
Welche Unterlagen erhalte ich nach Vertragsabschluss?
Nachdem Du Deine Versicherung über unser Online-Portal gebucht hast, erhältst Du Deine entsprechende Versicherungspolice sowie die dem Tarif zugrundeliegenden Vertragsbedingungen per Email. Die Ausstellung der Bestätigung erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
Welche Zahlungsoptionen werden angeboten?
Die Prämie für Deinen Versicherungsschutz wird über das SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug) gezahlt. Dabei kannst Du wählen, ob die Kosten einmalig, oder ganz flexibel über eine monatliche Zahlweise abgebucht werden sollen.
Gibt es einen Heimaturlaubschutz?
Entscheidend ist Deine Wahl der Tarifvariante: Der Versicherungsschutz im Heimatland bei Reiseunterbrechung ist im Tarif PREMIUM bis zu 4 Wochen innerhalb eines Versicherungsjahres und im Tarif FIRST bis zu 6 Wochen innerhalb eines Versicherungsjahres versichert. Die Kostenübernahme erfolgt gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen.
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Der Sondertarif ReisePolice GLOBETROTTER beinhaltet keine Selbstbeteiligung.
Die Reise wurde abgesagt oder muss verschoben werden. Was nun?
Sollte Deine Reise nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden können, benötigen wir von Dir eine kurze, formlose Änderungsmitteilung per Email. Bei Nichtstattfinden Deines Auslandsaufenthaltes ist auch eine kostenfreie Stornierung der gebuchten Versicherung möglich. Die bereits gezahlte Prämie bekommst Du in diesem Fall zurückerstattet.
In beiden Fällen muss uns dies vor Versicherungsbeginn mitgeteilt werden. Eine rückwirkende Änderung der Reisedaten oder gar Stornierung des Vertrages ist nicht möglich.
Sind Vorsorgemaßnahmen versichert?
Behandlungen, die lediglich der gesundheitlichen Vorsorge dienen, sind vom Versicherungsumfang ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nur dann, wenn ein akuter medizinischer Notfall (Krankheit/Unfall) vorliegt.
Tipp: Am besten lässt Du wichtige Vorsorgeuntersuchungen noch vor Deiner Auslandsreise über Deine Hausärzte durchführen.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?
Nicht versichert sind Schäden durch Streik, Innere Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie, Eingriffe von hoher Hand, Teilnahme an Expeditionen und Vorsatz.
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Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
Bitte melde den Schaden unverzüglich der Würzburger Versicherungs-AG! Unternehme alles Vertretbare, was eine Vergrößerung des Schadens verhindert. Zeige Brand-, Diebstahl- und Vandalismusschäden der zuständigen Polizeibehörde an und lass Dir Deine Anzeige bestätigen. Sammle alle Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).
Folgende Fragen kannst du dir vorab stellen, um dem Versicherer eine bestmögliche Auskunft über deinen Schadenfall zu erteilen:
Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wo ist der Schaden eingetreten? Wie kam es zu dem Schaden?
Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der Würzburger Versicherungs-AG
per Telefon: +49 (0)931 - 2795 - 250
per Telefax: +49 (0)931 - 2795 - 293
per Email: leistung[at]wuerzburger.com
per Post: Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg
oder online über die Homepage: Schadenservice WürzburgerWie kontaktiere ich die Würzburger Versicherungs-AG im Notfall?
Für eine schnelle Soforthilfe vor Ort - sei es die Nennung geeigneter Krankenhäuser in der Nähe, die Organisation eines Krankentransports oder die Erklärung einer Kostenübernahme - ist es ratsam, im Schadenfall umgehend die 24-Stunden-Notruf-Servicenummer +49 (0)931 2795-255 - zu kontaktieren.
Krank im Ausland: Wie lange besteht Versicherungsschutz?
Nachleistung im Ausland - Sollte deine medizinische Behandlung im Ausland noch über das vereinbarte Vertragsende hinaus andauern, so leistet die Würzburger Versicherungs-AG auch über dieses Datum hinaus für bis zu maximal 90 weitere Tage. Voraussetzung ist die Transportunfähigkeit im Rahmen eines möglichen Rücktransports bis zum Ablauf des Versicherungszeitraums.
Muss ich Behandlungskosten im Ausland vorab bezahlen?
Bei ambulanten Heilbehandlungen ist es üblich vorab in Vorkasse zu treten. Bis zu einem Richtwert von ca. 500 EUR pro Versicherungsfall solltest Du zunächst für anfallende Heilbehandlungskosten selbst aufkommen. Die Original-Arztbelege und Rechnungen sendest Du im Anschluss bitte direkt an die Würzburger Versicherungs-AG. Nach Prüfung des Schadenfalls werden Dir die entstandenen Ausgaben zurückerstattet.
Im Fall einer stationären Aufnahme, ist stets die 24-Stunden-Notruf-Servicenummer +49 (0)931 2795-255 zu kontaktieren.
Welche Dokumente müssen zur Erstattung von Leistungen eingereicht werden?
Um eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Deiner Schadenmeldung zu garantieren, ist auf die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen zu achten. Darunter zählen Dein Versicherungsschein, Arztrechnungen im Original sowie ein vollständig ausgefülltes Schadenformular. Abhängig vom expliziten Schaden können darüber hinaus auch weitere Unterlagen vom Versicherer angefordert werden.
Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Name und Anschrift des Patienten
- Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
- Krankheitsbezeichnung/Diagnose
- Behandlungszeitraum
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
- genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
Schadenmeldungen sendest Du bitte der Würzburger Versicherungs-AG per Post an:
Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 WürzburgWie kann ich den Sondervertrag GLOBETROTTER kündigen?
Der Versicherungsvertrag kann vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person täglich zum Monatsende gekündigt werden. Er endet außerdem zum vereinbarten Versicherungsablauf, wenn die versicherte Person nicht ausreist, oder zum Ausreisezeitpunkt, wenn der Aufenthalt vorzeitig beendet wird. Auf Verlangen ist die Nichtausreise oder die vorzeitige Beendigung des Aufenthaltes innerhalb von zwei Wochen nachzuweisen.
Richte Deine Kündigung bitte an uns und füge dieser Deine Vertragsnummer sowie einen Nachweis Deiner Rückreise bei. Sofern dem Versicherer keine Bankdaten von Dir vorliegen, benötigen wir von Dir für die Erstattung von Restbeiträgen eine gültige deutsche Kontoverbindung.
Wie ist Heimaturlaub in Deutschland geregelt?
Entscheidend ist Deine Wahl der Tarifvariante: Der Versicherungsschutz im Heimatland bei Reiseunterbrechung ist im Tarif PREMIUM bis zu 4 Wochen innerhalb eines Versicherungsjahres und im Tarif FIRST bis zu 6 Wochen innerhalb eines Versicherungsjahres versichert. Die Kostenübernahme erfolgt gemäß den tariflich vereinbarten Leistungen.
Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?
Änderungsmitteilungen kannst Du formlos per Email an uns senden oder direkt über den Online-Vertragsservice der Würzburger Versicherungs-AG übermitteln.
Ich möchte meinen Vertrag verlängern, was muss ich tun?
Eine monatsgenaue Verlängerung Deines Vertrages kann im Rahmen der Höchstversicherungsdauer von 3 Jahren (36 Monate) formlos per E-Mail beantragt werden. Diese wird vom Versicherer geprüft und bestenfalls bewilligt. Sende uns für die Verlängerung bitte eine E-Mail mit Deiner Versicherungsnummer, dem gewünschten Verlängerungsdatum sowie einer gültigen deutschen Bankverbindung (sofern dem Versicherer noch keine vorliegt).
Bei einer Vertragsverlängerung besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle, Krankheiten, Beschwerden sowie deren Folgen, die nach Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind.
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Wann kann die ReisePolice GLOBETROTTER neu gebucht werden?
Für Personen, die bereits schon einmal mit der Auslandsversicherung ReisePolice GLOBETROTTER versichert waren und nun eine neue Reise beginnen, sind die vertragsrelevanten Abschlusskriterien zu beachten.
Hinweis: Ein Neuabschluss aus dem Ausland heraus ist nicht möglich!
Kontakt
Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr
Ansprechpartner
MATHIAS JENSCH
MICHAELA SIEBER
HENRIETTE BEIL